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Schwerpunkt Instrumente
JeKits ist ein kulturelles Bildungsprogramm, das alle Kinder erreichen will. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert das Programm. Die Brüder-Grimm-Schule bietet den Schwerpunkt Instrumente an. Dabei arbeiten unsere Schule und die Musikschule für den Kreis Gütersloh e.V. (Tel. 05241-925210, info@musikschule-guetersloh.de) zusammen. Die Lehrkräfte der Musikschule kommen in die Brüder-Grimm-Schule und unterrichten die Kinder.
Das 1. JeKits-Schuljahr
Alle Kinder einer Klasse machen im 1. Schuljahr mit, es ist verpflichtend. Der Unterricht ist für jede Klasse fest im Stundenplan und ist im 1. Jahr kostenfrei. Die Kinder erlernen musikalische Grundkenntnisse und probieren verschiedene Instrumente aus, singen und bewegen sich zu Musik. Am Ende des ersten Schuljahres entscheiden die Kinder, ob sie im nächsten Schuljahr ein von ihnen gewähltes Instrument lernen möchten. Folgende Instrumente sind wählbar (falls Lehrkräfte der Musikschule verfügbar sind): Keyboard, Gitarre, Cello, Blockföte, Querflöte
Das 2./3./4. JeKits-Schuljahr
Ab jetzt nehmen die Kinder freiwillig am JeKits-Programm teil. Jedes Kind kann sich kostenfrei ein Instrument ausleihen. Die Eltern müssen das Kind anmelden. Der Unterricht ist jetzt kostenpflichtig. Der Unterricht findet zweimal pro Woche nach dem Unterricht der Schule am Mittag/ Nachmittag statt. Einmal pro Woche findet der Instrumental-Unterricht in einer Gruppe mit bis zu sechs Kindern statt. Einmal in der Woche spielen alle gemeinsam in einem Orchester und üben gemeinsam Stücke ein. Manchmal finden Aufführungen mit Publikum statt. Die Kinder werden von einer Lehrkraft der Musikschule unterrichtet. Wichtig ist nun das tägliche Üben zuhause und die Unterstützung durch die Eltern.
Die Kosten
Die Beiträge ändern sich von Jahr zu Jahr, sind allerdings wesentlich billiger, als der Einzelunterricht an einer Musikschule. Allerdings geht es hier eher um das erste Kennenlernen eines Instrumentes, den Spaß an der Musik und dem gemeinsamen Musizieren in einer Gruppe. Es entspricht also nicht dem Einzelunterricht an einer Musikschule. Familien, die Sozialleistungen (Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Ausbildungshilfe, Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz) beziehen, bezahlen keinen Beitrag. Wenn zwei oder mehr Kinder einer Familie am Programm teilnehmen, wird für das erste Kind der volle Beitrag berechnet. Für jedes weitere Kind beträgt der Beitrag nur 50%.
